Ist ein bestehender Lichtmasterplan verpflichtend?

Nein. Ein Licht-Masterplan gibt keine starren Gestaltungsvorgaben und konkrete Umsetzungsmaßnahmen vor, sondern zeigt mögliche Gestaltungspotentiale, vorhandene Raumbezüge und städtebauliche Abhängigkeiten auf. Er formuliert ein städtebauliches Gesamtkonzept, aus dem sich der Umgang mit der Beleuchtung an bestimmten Orten der Stadt ableiten lässt.

Erteilt der Stadtrat später seine Zustimmung zum Lichtmasterplan und beschließt diesen, werden die enthaltenen Gestaltungsempfehlungen, sowie einzelne Bestandteile des Konzeptes Grundlage für konkrete Umsetzungen und Maßnahmen in den nächsten Jahren sein. Jede einzelne Maßnahme ist jedoch vorher durch Entscheidung des Stadtrates in den Haushalt aufzunehmen und muss dann im Detail geplant und zur Umsetzung vorbereitet werden.