Ist die Existenz eines Lichtmasterplans für eine Kommune obligatorisch?
Nein. Ein Lichtmasterplan versteht sich als konzeptionelle Planung. Es besteht keine Verpflichtung zur Erstellung eines Lichtmasterplans. Der Stadtrat der Stadt Coburg beschloß jedoch im März 2018 einen Lichtmasterplan erarbeiten zu lassen. Ziel und Zweck ist es dabei ein Konzept für die nächsten etwa 15 Jahre zu entwickeln für eine gezielte Aufwertung des Nachtbildes und des Eindrucks der Gesamtstadt und spezieller Teilbereiche.