In früheren Veröffentlichungen wurde gesagt, das Globe habe keine Großbühne im Sinne der Versammlungsstättenverordnung (VStättV)?

Zeichnungen in den Printmedien zeigten aber ganz klar, dass es sich um eine Großbühne im Sinne der Versammlungsstättenverordnung handeln muss. Gibt es neue Erkenntnisse in den Planungen hierzu? Wenn es keine Großbühne wird im Sinne der VStättV, wie werden Kulissen szenisch in einer so niedrigen Oberbühne versteckt?

Auf dem Querschnitt ist klar zu sehen, dass es sich um eine Großbühne handeln sollte, denn die Bedingungen der VStättVO sind erfüllt dadurch, dass die Oberbühne eine lichte Höhe von mindestens 4,5m über der Bühnenöffnung hat, während laut VSTättVO ab 2,5m lichte Höhe über der Bühnenöffnung die Bühne zu einer Großbühne wird. Wie geht das Globe damit um?

Gem. VStättV (Stand Juli 2019) gibt es nur noch den Begriff der „Großbühne“. Die vormals üblichen Bezeichnungen für Klein- und Mittelbühnen sind in der neuen Verordnung nicht mehr enthalten. Eine „Großbühne“ ist demnach eine Bühne mit:

  • einer Szenenfläche hinter der Bühnenöffnung von mehr als 200 m2
  • mit einer Oberbühne mit einer lichten Höhe von mehr als 2,5 m über der Bühnenöffnung
  • oder mit einer Unterbühne

Diese Kriterien werden von der Bühne im Globe an keiner Stelle erfüllt.

Während der Vorstellung verschwinden die Kulissenteile zur Seite oder werden mit der Drehscheibe verfahren. Ein Bühnenturm für das Verschwinden der Kulissenteile nach oben war zu keinem Zeitpunkt geplant. Nach den Vorstellungen werden die Kulissen im Nebengebäude 1 untergebracht.