Hat ein Lichtmasterplan Auswirkungen auf privates und gewerbliches Licht?
Ein Lichtmasterplan versteht sich als übergeordnetes Regelwerk. Der zukünftige Lichtmasterplan der Stadt Coburg wird auch den Handlungsbedarf für privates und gewerbliches Licht aufzeigen und Empfehlungen für den Umgang mit Kunstlicht im Stadtraum aufzählen. Das Bundes- sowie das Bayerische Immissionsschutzgesetz bieten Möglichkeiten um erhebliche Beeinträchtigungen durch Lichtemissionen zu vermeiden bzw. die Auswirkungen zu minimieren. Bei gewerblichen Werbeanlagen, Schaufensterbeleuchtungen und Lichtinstallationen an Privatgebäuden, die insbesondere in einer historischen Stadt sehr störend sein können, gibt es wenig wirksame gesetzliche Vorgaben die eine Regulierung ermöglichen. Um hier Einfluss nehmen zu können und aufdringliche, grelle und das Ortsbild beeinträchtigende Beleuchtungen einzuschränken, kann durch den Stadttrat eine Satzung erlassen werden.